Tourist fordert Geld für Privatjet
Frechheit siegt?

Aber nicht immer! Im Falle eines Rechtsstreits vor dem Landgericht Köln (Az.: 15 O 356/07) hat ein Kreuzfahrt -Passagier Unrecht bekommen. Dabei ging es um die Übernahme von Kosten für ... Achtung! ... einen Privatjet!
Im verhandelten Fall hatte sich ein Flug von Stuttgart nach München verspätet. Dort wollte der spätere Kläger in eine Maschine nach Rom umsteigen. Weil er aber wegen der Verspätung das in Italien abfahrende Schiff nicht mehr erreicht hätte, beauftragte er einen Flugdienst damit, ihn nach München zu bringen - für 7800 Euro.
Die Richter wiesen die Klage ab, denn der Kläger hätte sich vorher nach günstigeren Alternativen umsehen sollen. nachvollziehbar wie ich finde alldieweil selbst die Zugfahrt zwischen München und Stuttgart kaum länger dauern dürfte als ein FLug - zumindest, wenn man Check-In und Check-Out mitrechnet.