Ryanair missachtet Passagierrechte
Wenn Flugpassagieren wegen einer Flugverschiebung Kosten für Übernachtung und Verpflegung entstehen, so hat die Fluglinie für diese Ausgaben aufzukommen. Ryanair ignoriert dieses Fluggastrecht, weshalb die AK Oberösterreich den Anspruch notfalls auch vor Gericht durchsetzen möchte.
Der Anlass
Ein Gosauer Vater und seine zwei Söhne buchten eine dreitägige Städtereise mit Flug von Salzburg nach London-Stansted. Nach knapp einer halben Stunde an Bord wurden alle Passagiere aufgefordert das Flugzeug wieder zu verlassen.
Vom Bodenpersonal wurde ihnen die Erstattung des Flugpreises oder die Übernachtung auf Kosten von Ryanair angeboten. Der Konsument bekam dabei Hotellisten und ein Infoblatt über die Passagierrechte. Vater und Söhne wählten die Übernachtung in Salzburg und traten am nächsten Tag den Flug an.
Ryanair weigert sich
Als der Konsument dann die Rückerstattung der entstandenen Kosten einforderte, lehnte Ryanair die Zahlung ab.
Für die Arbeiterkammer OÖ steht außer Zweifel: Der Konsument hat Rechtsanspruch auf Rückerstattung der Kosten durch die Flugverschiebung. Sollte Ryanair diesen Anspruch weiter ignorieren, werde man auch vor Gericht gehen.
Anfrage an EU-Kommission
Da hier ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt, wurde auch eine parlamentarische Anfrage an die Kommission gestellt, um die Rechte der Konsumenten zu stärken.
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