Ich glaube, dass wird alle Alleinreisende interessieren, die bereits eine Kabine als Einzelbelegung gebucht haben und nun eine 2. Person auf die Kabine dazubuchen. Letzte Woche habe ich meine Mutter nachgebucht. Der Reisepreis reduzierte sich von 1.728 € (Einzelbelegung 50 % EEZ) auf 1.119 € (Doppelbelegung. Vorgestern bekam ich die neue Reisebestätigung. Erstaunt war ich über den Posten der Reiserücktrittsversicherung. Meine Mutter bezahlt 46 € (bis 1.500 €), ich weiterhin 62 € (bis 2.000 €).
Anruf in Krombach. Es wird überprüft. Heute bekam ich erneut eine Reisebestätigung. Darin wird mir mitgeteilt, dass man die Reiserücktrittsversicherung nicht ändern könne. Da ich kurz nach meiner Nordkapkreuzfahrt auf deren Homepage das Schiff bewertet habe, bekam ich einen Gutschein von 20 €. Dieser wurde nun vom RB auf 30 € erhöht, so dass sich die Differenz auf 6 € begrenzt.
Meine Frage: ist das normal, dass man bei einer Umbuchung (das war es ja im Prinzip) und bei Reduzierung des Reisepreises die Reiserücktrittsversicherung nicht anpassen kann? Wohl gemerkt: ich fange wegen 6 € jetzt keinen Streit mit dem RB, nur etwas merkwürdig finde ich das trotzdem. Wünsche Euch allen ein schönes Wochenende.
LG aus dem Saarland
Heidi