Die Diskussion über Street View kann auch uns betreffen !
Unsere Verbraucherschutz Ministerin, Ilse Aigner, will den §20 KUG einschränken, um gegen Google Street View vorzugehen.
Selbst in den teilweise von Paranoia durchsetzten USA gibt es so etwas nicht.
Davon wären auch Fotos von Fahrzeugen ( Kreuzfahrtschiffen ) betroffen, die nicht dem Fotografen gehören.Ebenso wenn Privathäuser auf dem Bild erscheinen
Auch wenn auf unseren Fotos Privathäuser neben Sehenswürdigkeiten abgebildet werden, könnte das zu Problemen führen. Wie will man aber das Heidelberger Schloss fotografieren ohne Privathäuser mit auf dem Bild?
Eine unlautere Rechtsanwälte würden sich über die Änderung freuen. Denn sie könnten wieder schöne Abmahnungen versenden.
Was bedeutet Panoramafreiheit !
Panoramafreiheit nach § 20 KUG
Die auf meiner Homepage abgebildetene Schiffe und Objekte unterliegen der Panoramafreiheit nach §20 KUG .Unter Panoramafreiheit, oder auch Straßenbildfreiheit, versteht man die Freiheit, Gegenstände (auch urheberrechtlich geschützte Gegenstände), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiedergeben zu dürfen; dies betrifft auch Gegenstände, die auf Privatgrundstücken zu sehen sind; auch in diesem Fall ist das Anfertigen einer Fotografie und ihre Veröffentlichung erlaubt,die aktuell vorherrschende Rechtssprechung bejaht den Fakt, dass Fahrzeuge der Panoramafreiheit unterliegen,Wasserfahrzeuge sind Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf, im oder unter Wasser bestimmt sind,Fotos sind nach §72 UrhG geschützt. Der Umstand das jemand Eigentümer eines abgebildeten Fahrzeuges oder Gebäude ist, ist keine Grundlage zum "Recht am eigenen Bild" oder gar der freien Weiterverwertung, wenn dies nicht mit dem Urheber der Fotografie vereinbart wurde.

Die Besitzer dieser Häuser könnten dann Einspruch gegen die Veröffentlichung dieses Fotos einspruch einlegen.
Nachdenklicher Hans Jörg
